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Notariat Beurkundungen & Beglaubigungen

Rechtssichere Dokumente

Rechtssicherheit für wichtige Schritte

Als Notariat sorgen wir für die rechtssichere Beurkundung und Beglaubigung wichtiger Dokumente. Ob Verträge, Vollmachten oder gesellschaftsrechtliche Unterlagen – wir gewährleisten eine sorgfältige Prüfung und eine verlässliche Abwicklung. Dabei legen wir besonderen Wert auf Transparenz, Verständlichkeit und eine persönliche Beratung.

Verständlich erklärt und rechtssicher umgesetzt.

Notariats-Einzelleistungen von der Unterschriftsbeglaubigung, der Durchführung von Statutenänderungen oder von Unternehmensgründungen generell– unser Notariat steht Ihnen sehr gerne zur Verfügung. In Kombination mit unserer Rechtsanwaltskanzlei können wir Ihnen aber auch ein „Rundumpaket“ anbieten – von der Errichtung des Vertrages bis zur vollständigen grundbücherlichen Abwicklung.

Wir gehören zu den ersten Notaren im Fürstentum Liechtenstein

Am 01.01.2020 trat das liechtensteinische Notariatsgesetz in Kraft. Damit wurde in Liechtenstein erstmals die Funktion des öffentlichen Notars geschaffen. Dr. Dominik Schatzmann gehört zu den ersten Notaren im Fürstentum und ist seit 2020 befugt, auf Grundlage des liechtensteinischen Notariatsgesetzes Beurkundungen und Beglaubigungen durchzuführen.

Sind in Liechtenstein ausgestellte Kaufverträge in Österreich anerkannt?

Ja, die österreichischen Grundbücher akzeptieren problemlos Kaufverträge über Liegenschaften, mit durch einen liechtensteinischen Notar beglaubigten Unterschriften. In Kombination mit unserer Rechtsanwaltskanzlei können wir Ihnen daher ein „Rundumpaket“ anbieten – von der Errichtung des Vertrages, der Beglaubingung der Unterschriften und der grundbücherlichen Abwicklung. 

Notarielle Leistungen

  • Gründung juristischer Personen
  • Statutenänderungen von Verbandspersonen
  • Erstellung von Urkunden betreffend das Grundeigentum (Schenkungen, Kaufverträge, etc.)
  • Erstellung von vollstreckbaren Urkunden (Schuldanerkenntnisse)
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Beglaubigung von Kopien / Abschriften / Auszügen
  • Beglaubigungen von Übersetzungen
  • Eidesstattliche Erklärungen
  • Datumsbeglaubigungen
 

Ihre Ansprechpartner

Sie benötigen eine Beglaubigung oder Beurkundung?

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserem Notariat – auch Randzeiten sind wie gehabt möglich. Das Honorar wird dabei völlig transparent vorab nach individueller Vereinbarung festgelegt.